Zweitwohnsteuer bei Studenten mit Hauptwohnsitz bei den Eltern

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Mitglied seit 19.04.2013
15.172 Beiträge (ø3,75/Tag)

Hallo,

hat zufällig jemand Erfahrungen zu diesem Thema?

Ich bin bei meiner Recherche zu dem Thema leider bislang zu dem Ergebnis gekommen, dass man nicht drumherum kommt.

Der Sachverhalt:
Der Student ist zum Studieren in eine andere Stadt gezogen. Als Hauptwohnsitz ist er in der elterlichen Wohnung gemeldet. Als Zweitwohnsitz wurde ordnungsgemäß die eigene studentische Wohnung am Studienort angemeldet.

Ich meine, melderechtlich muss er das auch.

Das sogenannte Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung wird überwiegend, auch mittlerweile in höchstinstanzlicher Rechtsprechung, als Erstwohnung gewertet.

Bis zum Jahre 2010 finde ich Rechtsprechung von obersten Verwaltungsgerichten, auch des entsprechenden Bundeslands, die den Kinderzimmerbegriff als Erstwohnung verneinen und damit eine Zweitwohnung quasi die Erstwohnung ist. Somit keine Zweitwohnsteuer.
Allerdings ist witzigerweise nicht die blanke Tatsache der nichtvorhandenen Erstwohnung der springende Punkt, sondern was die jeweilige Satzung der Stadt in ihrer Verordnung als Erstwohnung definiert.

Nach diesem "Definitionsmangel" wurden die Satzungen überwiegend so umgestrickt, dass eine Erstwohnung nicht mehr dem üblichen Wohnungsbegriff entsprechen muss, sondern, lapidar gesagt, zum Übernachten und Duschen geeignet sein muss.
An den jetzigen Wohnungsbegriff eines Erstwohnsitzes ist weder eine finanzielle Beteiligung, noch eine eigene Verfügungsgewalt angeknüpft.


So. Darum kommt man also nicht herum.

Also Hauptwohnsitz des studierenden Kindes ummelden?
Das Kindergeld scheint nach meiner jüngsten Information deshalb nicht zu entfallen, aber eventuell bestimmte steuerliche Vergünstigungen.

Ich bin noch nicht ganz dahintergestiegen und dankbar für Tipps aus dem Erfahrungsschatz.

Vielen Dank!
lG Modena 🕯
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Mitglied seit 03.06.2007
23.193 Beiträge (ø3,74/Tag)

Hallo,

es gibt keine Nachteile, wenn das Kind seine Hauptwohnsitz nicht mehr bei den Eltern hat. Es greifen nachwievor die Familienversicherungen wie Krankenversicherung, private Haftpflicht (je nach Vertrag und Anbieter), Steuerfreibetrag gibt es weiterhin.

Aber als Student mit eine geringen Einkommen muss nicht unbedingt Zweitwohnungssteuer gezahlt werden. Man muss eventuell jedes Jahr eine Antrag auf Befreiung stellen. So war es bei einem unserer Söhne für eine Weile bis er sich entschloß, seinen Erstwohnsitz an den Studienort zu verlegen und sich hier komplett abzumelden. Dennoch gab es weiterhin Kindergeld, Steuerfreibetrag etc.

LG Anne
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Mitglied seit 11.01.2006
971 Beiträge (ø0,14/Tag)

Hallo,
unser Kind ist vor vier Jahre in eine andere Stadt zum Studium gezogen. Da hat es seinen Erstwohnsitz angemeldet, der Zweitwohnsitz ist in ihrem alten Zuhause.
Vor etwa zwei Jahren bekamen wir von unserer Gemeinde (Zweitwohnsitz des Kindes) einen Fragebogen über die Größe des Zimmers und Art der Wohnung. Wir haben dann angegeben, dass das das alte Kinderzimmer ist, das unentgeldlich von unserem Kind genutzt werden kann. Weder bezieht es Einkünfte über dieses alte Kinderzimmer, noch hat es Kosten deswegen. Nach Prüfung durch die Gemeinde bekamen wir Bescheid, dass das Zimmer nicht der Zweitwohnsitzsteuer unterliegt, da es sich um das alte Kinderzimmer handelt und gut war.
LG Annathomas
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Mitglied seit 01.12.2013
3.106 Beiträge (ø0,81/Tag)

Hallo
Eins meiner Kinder bekam damals einen Brief von der Stadtverwaltung des Studienortes:
Man hätte festgestellt, dass der Zweitwohnsitz häufiger genutzt wurde als der Erstwohnsitz, deshalb sei eine Ummeldung vorgenommen worden, der Studienort sei nun der Erstwohnsitz.

Beachtung der Frage:
Wie ist das heutzutage?
Bei Arbeitgeber öffentlicher Dienst,
Der höhere Ortszuschlag fürs Kind nur bei Anmeldung Erstwohnsitz?

Gruß
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Mitglied seit 03.06.2007
23.193 Beiträge (ø3,74/Tag)

@Rhede

seit Einführung von TVöD und der Abschaffung des BAT gibt es meines Wissens keinen "Ortszuschlag" mehr.
Jedenfalls war mein Gehalt seitdem unabhängig vom "Familienstand" und "Kind" und Wohnsitz Ehepartner und Kinder.

Wie es in Hessen ist, wo kein TVöD eingeführt wurde, weiß ich aber nicht.
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Mitglied seit 01.12.2013
3.106 Beiträge (ø0,81/Tag)

Danke,
betrifft mich nicht mehr.
Aber dachte, ggf wichtig für jemanden, der hierauf eine Antwort sucht.
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Mitglied seit 19.04.2013
15.172 Beiträge (ø3,75/Tag)

Bezüglich der Befreiung für Studenten werde ich nochmal recherchieren. Danke Anne-Isabell.
Aber soweit ich bis jetzt bei meiner Recherche etwas dazu wahrgenommen habe, ist das aktuell kein Hinderungsgrund bzw. Elterneinkommensabhängig (je nach Stadt).

@Annathomas, den Zweitwohnsitz "zu Hause" anzumelden, ... die Idee war hier auch schon auf der Agenda.
Nur definiert die Stadt hier dann die "Erstwohnung" am Studienort als Wohnung und den Zweitwohnsitz "Kinderzimmer" als zweitwohnsteuerpflichtig. Die Satzung scheint das herzugeben.

Der Steuersatz ist der Gleiche, nur das Kinderzimmer ist kleiner, als das Drittel der WG am Studienort.
Wenn man als Elter Wohnungseigentümer ist, wird dann allerdings für das Kinderzimmer die ortsübliche Vergleichsmiete x Quadratmeter des Zimmers zugrundegelegt. Da kommt man hier ungefähr auf dasselbe Ergebnis.
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Mitglied seit 19.04.2013
15.172 Beiträge (ø3,75/Tag)

Zitat von Rehde am 18.03.2022 um 17:45 Uhr

„Danke,
betrifft mich nicht mehr.
Aber dachte, ggf wichtig für jemanden, der hierauf eine Antwort sucht.“



Hallo Rehde,

das ist vielleicht ein berechtigter Einwurf, falls jemand mitliest, der entsprechende Zuschläge vom Arbeitgeber bekommt.
Im öffentlichen Dienst und bei (alleinerziehenden) Beamten ist das nicht unüblich.
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Mitglied seit 10.04.2006
55.951 Beiträge (ø8,46/Tag)

Hallo Rehde,

den Ortzuschlag für das Kind gibt es unabhängig vom Wohnsitz. Ist abhängig vom Kindergeld.



Unsere Kinder hatten ihren Wohnsitz am Studienort angemeldet. Ohne Zweitwohnsitz bei uns Zuhause.
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Mitglied seit 03.06.2007
23.193 Beiträge (ø3,74/Tag)

Ortszuschlag Kinder ist aber nur für Angestellte relevant, die vor 2005, also noch zu BAT-Zeiten, eingestellt wurden.
Für nach 2005 eingestellte Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es keine Ortszuschläge mehr.


➡Bezüglich der Befreiung für Studenten werde ich nochmal recherchieren. Danke Anne-Isabell.Aber soweit ich bis jetzt bei meiner Recherche etwas dazu wahrgenommen habe, ist das aktuell kein Hinderungsgrund bzw. Elterneinkommensabhängig (je nach Stadt). ⬅

Dann hatten wir ja Glück, dass am ersten Studienort unseres Sohnes das Einkommen der Eltern keien Rolle spielte, sondern nur von dem, der dort auch seinen Wohnsitz hatte.
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Mitglied seit 22.11.2010
404 Beiträge (ø0,08/Tag)

Ehrlich gesagt ist das kein Problem: Erstwohnsitz am Studienort anmelden, kein Zweitwohnsitz - wofür auch? Damit man an beiden Wohnorten Pro-Kopf-Müllgebühren zahlen darf? Oder gar um ungerechtfertigt "Anrecht" auf mehr Anwohnerparkausweise zu haben? Oder auf eine staatlich finanzierte 4-Zimmer-Sozialwohnung, obwohl die Kinder ausgezogen sind? Kindergeld etc. ist meines Wissens wohnsitzunabhängig, falls doch nicht, hat das vermutlich Gründe und die Förderung wird bei ausgezogenem Kind unrechtmäßig gewährt.

Ausnahmen für Studenten sind wohl eher nicht zu erwarten, denn in den meisten Unistädten wurden die Gebühren genau deshalb eingeführt, weil teils 1/3 der Bewohner nur mit Zweitwohnsitz gemeldet war, aber die Infrastruktur der Stadt voll nutzte. Die Einwohner-Pro-Kopf-Pauschale vom Land/Bund bekam das Heimatkaff, und das fanden die Unistädte aus unerfindelichen Gründen doof. Wir haben uns seinerzeit halt alle umgemeldet, als die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt wurde, gab keinerlei Nachteile (außer, dass wir nicht mehr "Hintertupfinger" waren, aber das war uns das Geld nicht wert...).

Übrigens: In "meiner" Unistadt gibt es bei Anmeldung mit Erstwohnsitz eine Belohnung, z.B. Ermäßigungsgutscheine fürs Freibad oder Theater, ein Semesterticket o.Ä. Lohnt sich!
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Mitglied seit 21.04.2006
2.788 Beiträge (ø0,42/Tag)

Ich wohne ja heute selber in einer Uni-Stadt, aber sogar die gewährt Studenten eine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer, wenn es sich bei dem Zweitwohnsitz um das ehemalige Kinderzimmer bei den Eltern handelt. Voraussetzung ist, dass das ehemalige Kinderzimmer Teil der elterlichen Wohnung (bzw. zumindest der Wohnung eines Elternteils) ist und dem Kind unentgeltlich überlassen wird. Sprich wer zum Studium in einer anderen Stadt wohnt, kann hier bei den Eltern den Zweitwohnsitz anmelden und muss für das ehemalige Kinderzimmer trotzdem keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.
Die Befreiung gibt es nicht, wenn das Kind eine eigene (Einlieger)Wohnung im Haus der Eltern bewohnt oder Miete an die Eltern bezahlt. Eigentlich logisch, wer das Geld dafür hat, kann auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Ob das bei Modena zutrifft, weis ich nicht und ob "Ihre" Stadtverwaltung die Befreiung überhaupt vorsieht logischerweise auch nicht.
Aber falls die Befreiung möglich ist, wäre da der Fehler:


Zitat von Modena77 am 18.03.2022 um 16:15 Uhr

„ Der Student ist zum Studieren in eine andere Stadt gezogen. Als Hauptwohnsitz ist er in der elterlichen Wohnung gemeldet. Als Zweitwohnsitz wurde ordnungsgemäß die eigene studentische Wohnung am Studienort angemeldet.

Ich meine, melderechtlich muss er das auch. “




Nein, müssen tut er nicht, aber er kann das so machen. Dann gäbe es eben keine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer.
Das die Studienstädte diese Variante nicht gerne sehen, ist eigentlich nachvollziehbar.

Und es gibt durchaus Gründe, warum man bei den Eltern noch einen zweiten Wohnsitz hat bzw. haben möchte oder sogar muss. Die Gründe dafür stehen hier nicht zur Debatte, aber genau deswegen gewähren viele Städte eben den eigenen "Kindern" eine Befreiung.

Liebe Grüße Claudia
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Mitglied seit 03.06.2007
23.193 Beiträge (ø3,74/Tag)

Also,
vor einigen Jahren war es noch so, dass einige Unistädte den Studenten mit Zweitwohnsitz abhängig vom Einkommen eine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer gewährten.
Mein Sohn hatte hier bei uns seinen Erstwohnsitz und an seinem Studienort war er mit Zweitwohnsitz gemeldet und konnte jedes Jahr die Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer beantragen und diese wurde auch gewährt.

Aber das ist jetzt schon eine Weile her und es gibt sicher kommunale Unterschiede.

Und ja, die Städte möchten gerne, dass man sich mit Erstwohnsitz anmeldet. Mein Sohn tat dies an seinem 2. Studienort weil es eine Prämie von einigen hundert Euro gab, wenn man sich mit Erstwohnsitz anmeldete (die Stadt erhob keine Zweitwohnsitzsteuer!) und den Erstwohnsitz auch eine gewisse Zeit beibehielt. Die genaue Frist weiß ich nicht mehr.

LG Anne
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Mitglied seit 01.12.2013
3.106 Beiträge (ø0,81/Tag)

Bei uns hieß es damals, es ging wohl auch um die Wahl.

Tatsächlich, vorher alles Unions-Wähler (reiche ältere Herrschaften),

Wo dann mehr Studenten ihren ersten Wohnsitz dort hatten (am 1. Wohnsitz wird gewählt): Grüne.

Das ist also eine zusätzliche Überlegung, Wie man Wo die Wahl beeinflussen möchte.
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Mitglied seit 03.06.2007
23.193 Beiträge (ø3,74/Tag)

➡ In "meiner" Unistadt gibt es bei Anmeldung mit Erstwohnsitz eine Belohnung, z.B. Ermäßigungsgutscheine fürs Freibad oder Theater, ein Semesterticket o.Ä. Lohnt sich⬅

Semesterticket kenne ich nur abhängig von der Einschreibung/Rückmeldung und den damit verbundenen Semestergebühren, eventuell + Zusatzgebühr.
Aber es scheinen sich ja einige Kommunen den Erstwohnsitz in der Uni-Stadt etwas kosten zu lassen, entweder Gutscheine oder wie bei meinem Sohn sogar direkte Geldzuwendung.
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