Zweitwohnsteuer bei Studenten mit Hauptwohnsitz bei den Eltern

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Mitglied seit 03.06.2007
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Zitat von Rehde am 18.03.2022 um 22:16 Uhr

„Bei uns hieß es damals, es ging wohl auch um die Wahl.

Tatsächlich, vorher alles Unions-Wähler (reiche ältere Herrschaften),

Wo dann mehr Studenten ihren ersten Wohnsitz dort hatten (am 1. Wohnsitz wird gewählt): Grüne.

Das ist also eine zusätzliche Überlegung, Wie man Wo die Wahl beeinflussen möchte.“




Damit dann wohl auch der Stadtrat recht konservativ! Dass die sich nun freiwillig die oppositionellen Wähler in die Stadt holen, wage ich zu bezweifeltn. Da schneiden sie sich ja ins eigene Fleisch. Da spielt eher Geld und Geldzuwendung / Einwohner mit Erstwohnsitz eine Rolle.
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Der Zweitwohnsteuerbescheid der Stadt Halle ist nun erstmal da.
Ich werde einen Widerspruch formulieren. An der Begründung muss ich noch arbeiten.

Es geht auch "nur" um ca. 250 Euro jährlich.
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Die Steuer für den Zweitwohnsitz wurde in erster Linie für Ferienhaus/ Wohnungsbesitzer eingeführt, damit die auch im Ferienort bezahlen.
Dass Studenten davon nicht betroffen sind, ergibt sich logischerweise aus ihrem Studentenstaatus, so war es jedenfalls bei uns.
Kind....Erstwohnsitz bei den Eltern, Zweitwohnsitz im Studienort, wurde befreit.
Das war nicht kompliziert, soweit ich mich erinnere, drei Fragen beantworten, wichtig ist, dass die elterliche Wohnung eine Küche und ein Bad hat, das dürfte in den meisten Fällen passen 🙂
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Wieso Widerspruch?

Vielleicht eher Antrag auf Erlaß der Wohnungssteuer ausfüllen und abschicken.

Findet man mit Google ganz fix und hätte man in der Zeit, in der man hier im CK nachfragt schon fast ausfüllen lassen können vom Filius.

Da ist auch nur das Einkommen und Vermögen des Filius/Zweitwohnsitznehmers relevant.
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der Sohn muss einfach ein formloses Schreiben aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass er in der Zweitwohnsitzstadt studiert (Imma-Bescheinigung und Meldebescheinigung)
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Zitat von Anne-Isabell am 18.03.2022 um 22:39 Uhr

„Wieso Widerspruch?
Vielleicht eher Antrag auf Erlaß der Wohnungssteuer ausfüllen und abschicken.“



Naja, das ist schon einkommensabhängig, vermute ich, wenn ich mir das Formular so durchlese. Auch der Unterhaltsverpflichteten.
Aber einen Versuch ist es vielleicht wert.

Ich habe in der Richtung auch schon gegoogelt, aber eben nur Antragsberechtigungen für Studierende aus finanziell schwachem Umfeld gefunden, wenn ich das mal so umschreiben darf.
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dann google doch mal nach :Zweitwohnsitz Studenten
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Zitat von misterca am 18.03.2022 um 22:48 Uhr

„der Sohn muss einfach ein formloses Schreiben aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass er in der Zweitwohnsitzstadt studiert (Imma-Bescheinigung und Meldebescheinigung)“


So einfach ist es leider nicht, Misterca.
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Ich habe das seinerzeit in Leipzig auch separat beantragen müssen. Ging aber problemlos durch.

Dafür musste ich allerdings aufs Stadtteilbüro, wohin genau da gab es eine Info vom zuständigen Studentenwerk.
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Mitglied seit 05.11.2011
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Nachtrag: Hab gerade mal Google befragt speziell zu Halle.

Auf der Seite der Stadt (Halle.de) gibt es einen Antrag auf Erlass der Zweitwohnsitzsteuer.

Geht also. Ausfüllen, einreichen, abwarten.
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Mitglied seit 20.02.2010
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Zitat von Modena77 am 18.03.2022 um 23:19 Uhr


So einfach ist es leider nicht, Misterca.“


doch, so einfach ist es.
Wir haben das so gemacht, ist noch nicht lange her.
Und die Freunde des Kindes auch.

Auch, wenn du das nicht so siehst, ist es auf jeden Fall einen Versuch wert.
Das Amt wird sich schon melden.
Hast du denn da schon angerufen, oder habe ich das überlesen?
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Zitat von Anne-Isabell am 18.03.2022 um 22:16 Uhr

„Semesterticket kenne ich nur abhängig von der Einschreibung/Rückmeldung und den damit verbundenen Semestergebühren, eventuell + Zusatzgebühr.“


Ja eh klar. Es gibt ja auch Studenten, die in den umliegenden Orten wohnen und umso mehr auf das Semesterticket angewiesen sind.
Einen Nachweis über den Erstwohnsitz musste ich vorlegen, als ich in ein Wohnheim eingezogen bin, also die wollten halt, dass ich dort auch gemeldet bin.

Bei mir war das eigentlich umegekehrt. Zu Beginn meines Studiums hatte ich meinen Erstwohnsitz im Studienort und den Zweitwohnsitz bei meinen Eltern. Irgendwann hat dann mein Heimatort eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben und ich habe den Zweitwohnsitz aufgegeben, ohne dadurch irgendwelche Nachteile zu erlangen.
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Zitat von Rehde am 18.03.2022 um 22:16 Uhr

„Bei uns hieß es damals, es ging wohl auch um die Wahl.

Tatsächlich, vorher alles Unions-Wähler (reiche ältere Herrschaften),

Wo dann mehr Studenten ihren ersten Wohnsitz dort hatten (am 1. Wohnsitz wird gewählt): Grüne.

Das ist also eine zusätzliche Überlegung, Wie man Wo die Wahl beeinflussen möchte.“


Unabhängig von der politischen Überzeugung finde ich es aber schon irgendwo fragwürdig, dass Studenten, die dort im Schnitt vielleicht 3-5 Jahre sind, die Stadt oftmals lediglich als Übergangsstation ansehen und teilweise einen Großteil der Semesterferien bei ihren Eltern verbringen, z.B. bei Kommunalwahlen gleichermaßen mitbestimmen dürfen.
Solch ein Wahlergebnis spiegelt dann ja gar nicht mehr den Wählerwillen der eingesessenen Bevölkerung wider.
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Zitat von DirtyDios am 19.03.2022 um 02:20 Uhr


Ja eh klar. Es gibt ja auch Studenten, die in den umliegenden Orten wohnen und umso mehr auf das Semesterticket angewiesen sind.
Einen Nachweis über den Erstwohnsitz musste ich vorlegen, als ich in ein Wohnheim eingezogen bin, also die wollten halt, dass ich dort auch gemeldet bin.

Bei mir war das eigentlich umegekehrt. Zu Beginn meines Studiums hatte ich meinen Erstwohnsitz im Studienort und den Zweitwohnsitz bei meinen Eltern. Irgendwann hat dann mein Heimatort eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben und ich habe den Zweitwohnsitz aufgegeben, ohne dadurch irgendwelche Nachteile zu erlangen.“



Das mit dem Hauptwohnsitz als Pflicht im Studentenwohnheim höre ich zum ersten Mal.

Und ja, es kann zu Nachteilen kommen bezüglich des Versicherungsschutzes, Steuern, ggf. sogar Zuschläge der Arbeitgeber der Eltern wenn man eben den Hauptwohnsitz nicht mehr im Elternhaus hat. Gerade Steuer ist ein individuelles Thema das pauschal nicht zu beantworten ist.
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Mitglied seit 13.11.2010
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Hallo Modena,

dein Sohn hat bei dir in DD den Hauptwohnsitz und in Halle den Zweitwohnsitz. Und du hast den Bescheid von der Stadt Halle erhalten.
Wie wäre es denn mit den Hauptwohnsitz in Halle und den Nebenwohnsitz in DD?
Lt. des Infoblattes zur Zweitwohnungssteuer in DD sind Studenten die ihren Zweitwohnsitz in der Wohnung eines ihrer Elternteile haben, von der Zweitwohnungssteuer befreit.
Bei dem Infoblatt zur Zweitwohnungssteuer in Halle lese ich das nicht heraus.
Aber es steht etwas anderes darauf:
"Bei weiteren Rückfragen zur Steuerfestsetzung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen in der Abteilung Steuern unter der Telefonnummer 0345 221 -4427 / -4415 zur Verfügung."
Ruf doch zuerst dort an. Das Problem werden die doch häufiger haben und dir eine einfache Lösung sagen können.

Und den Antrag auf Erlass der Zweitwohnungssteuer haben ich auch gefunden:
https://m.halle.de/Publications/4110/eforms_i-20-001.pdf

Danach kannst du immer noch Widerspruch gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid einlegen (innerhalb der Frist) und gleichzeitig (als Begründung) den Erlass beantragen.

LG
Starchen


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