Rueckforderung vom Kindergeld - ohne Anspruch


Mitglied seit 25.05.2021
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Meine Frau hat ein altes Problem von 2010 mit der Familienkasse: und es wurden seitdem Rueckforderungern von uns verlangt, und die Summe ist weiter hochgestiegen durch Saeumnisse und Mahngebuehren (FaKa hat hier recht, und wir zahlten eine Strafe).
Vor 4 Jahren beantragte ich (Mann) das KiGe fuer ein Kind, das dauerhaft in D lebt und studiert.
Ich lebte damals auch in D, aber ich musste wegen Studium und Pflichtvorlesungen ins Ausland gehen. Meine Wohnung habe ich behalten, und meine Anmeldung blieb weiter normal.
Es waren Monaten Briefwechsel zw. mir und der Familienkasse bevor sie fuer KiGe fuer meinen Sohn fuer 8 Monaten sich entschieden. Sofort Tagen danach, nahm die Familienkasse ihre Zustimmung zurueck, und meinte ich haette keinen Anspruch auf das KiGe mehr, da ich laenger (mehr als 5 Monaten) damals ins Ausland blieb.
Aber in derselben Phase der Ablehnung des Anspruches hat die Familienkasse den ganzen Betrag (etwa 1400Euro) einbehalten, und als Tilgung der Restforderung von meiner Frau (Kindergeld-Frauschulden von 2010) an Inkasso ausgezahlt und berechnet. Und seitdem verlangt die FaKasse von mir das als Tilgung berechnete 8 monate-Kindergeld zurueckzuzahlen! (haette ich es erhalten!)!

Zusammenfassung:
Seit 4 Jahren schreibt die Familienkasse meiner Frau (altes Verfahren 2010) jedes Mal mit Forderungsaufstellung- und Tabellen, aber in keinem Schreiben stand eine Reduzierung der Restschulden meiner Frau um den behaupteten einbehaltenen Betrag (KiGe vom Sohn 2018 auf meinem Namen).
D.h die Familienkasse hat damals dieses Geld nicht als Teil der Restforderung vom alten Kindergeld von meiner Frau wirklich berechnet, weil in keiner der seit ihrer Entscheidung Sommer 2018 bis 12-2020 uns geschickten Briefe und Forderungsaufstellung steht, dass die Summenhoehe um den Betrag erniedrigt worden ist!!! Ich habe dies Anfang 2021 festgestellt nach tiefer Kontrolle und darueber mit der Familienkasse gesprochen. Danach schrieb mir die Inkasso-Familienkasse eine neue Rechnung, worauf steht eine nachtraegliche Berechnung und Anpassung inder das abgelehnte KiGe vom Sohn etwa 1400Euro berechnet worden ist und in einem Brief, dessen Format ganz anderes aussieht, als die Standardschreiben der Familienkasse und deren Inkasso.
Deswegen vermutete ich, dass die Forderungsaufstellung eine nach drei Jahren angepasste Korrektion oder Berechnung ist.
Hierzu stelle ich paar Fragen an den erfahrenen geehrten Leser hier, dankend im Voraus:

1. Koennte das so in der Realitaet passieren? Und folglich, darf die Familienkasse nichts von mir diesen Betrag - + Mahnungen und Saeumnisse verlangen! Stimmt das?
2. Wenn in keiner der so viele Forderungsaufstellungen vor 12-2020 diesen Betrag zu sehen ist (als Tilgung), kann man annehmen: die Familienkasse hat das nicht wirklich berechnet, und dann die Stornierung des Verfahrens verlangen?
3. Was kann ich dagegen tun? (hab einen Berechtigungsschein vom AG erhalten, und die Anwaeltin wollte nicht weiter mit dem Prozess machen, da die FaKa laengst das Verfahren als Endgueltig bei ihrer Entscheidung begruendet hatte).
4. Wenn das KiGe nicht unser ist (kein Anspruch) darf die FaKa als Tilgung behandeln?
5. Angenommen hat die FaKasse 1 od 2 Wochen nach ihrer (behaupteten) Tilgung festgestellt, dass ich und mein Sohn kein Anspruch haetten. In diesem Fall muss sie nicht selbst das falsch einbehaltenes und als Tilgung berechnetes KiGe von ihrer Inkassostelle zurueckholen?
6. Duerfte die FaKa das ganze 8 Monaten-KiGe als Tilgung 100% einbehalten und berechnen? (obwohl ich niemals einen cent davon nahm sondern habe ich immer in voller hoehe an meinem Sohn geschickt, der ist Student).
7. Fuer beide Verfahren: wie hoch darf die Familienkasse vom Kindergeld unserer Kinder (3 Kids) als Tilgungen einbehalten? Gibt es dazu Regeln und Empfehlungen?
8. Darf die FaKa und deren Inkasso aus unseren Konten Geld holen? (Wir haben kein P-Konten)!
9. Wenn ein Verfahren laenger wie 10 Jaren ist, gilt das Verlaten des Verfahren? Und somit wird es ruhen od storniert?
10. Kann man nochmal einen Berechtigunsschein vom AG holen?
11. Kann ich einen Anwalt finden, der diesen Fall gegen die Familienkasse gewinnen kann?
12. Ich bat die FaKa um persoenlichen Termin um Themabesprechung mehrmals. Sie reagieren nicht.
Danke sehr fuer alle Teilnehmer hier. Viele Gruesse.
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Mitglied seit 12.08.2006
891 Beiträge (ø0,14/Tag)

Hallo,

geh mit Deinem Problem zu einem Anwalt. Der kann Dir hier sicher helfen.

LG, eumex209
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Mitglied seit 03.04.2007
47.939 Beiträge (ø7,64/Tag)

Moin,

sorry, ich kann Dir auch nur raten, zu einem Anwalt zu gehen. Die Sache scheint mir zu kompliziert, als dass hier jemand wirklich aus der Ferne helfen kann.

VG Čiperine
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Mitglied seit 26.09.2006
31.679 Beiträge (ø4,9/Tag)

Ja, unbedingt einen Fachanwalt zu dem Thema nehmen!
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Mitglied seit 18.11.2016
1.054 Beiträge (ø0,38/Tag)

Bevor man in Kochforen oder sonst wo im Internet einen Rechtsrat sucht, empfehle ich für Fragesteller z.B. diese Lektüre.
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Mitglied seit 20.07.2006
6.242 Beiträge (ø0,96/Tag)

@Consultant

Volle Zustimmung, Rechtsberatung kann ...und sollte hier wohl auch keiner leisten.

Liebe Grüße
Lena



Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. - Sokrates -
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