dementer Raucher


Mitglied seit 26.09.2009
3.373 Beiträge (ø0,63/Tag)

Hallo,
folgender Fall, und ich bin gespannt auf eure Meinungen:
Ein älterer Herr, dement, Raucher, lebt allein in seiner Wohnung, hat einen gesetzl. Betreuer und wird von einem Pflegedienst versorgt.

Er kann sich nicht mehr in vollem Umfang bewegen, z.B.bücken.
Den Mitarbeitern des Dienstes fiel auf, dass er die brennenden, halb aufgerauchten Zigaretten oft einfach in den Mülleimer warf, im Aschenbecher weiterbrennen ließ oder auf dem Boden austrat.
Dieser Mann ist jetzt in seiner Wohnung verbrannt, er konnte noch wiederbelebt werden, verstarb aber im Krankenhaus....sehr sehr traurig und furchtbar, die Tatsache und die Vorstellung.
Was mich interessieren würde, auch wenn es ziemlich "sachlich" klingt, wäre,
Gibt es jemanden, den man verantwortlich machen kann, z.B. den Betreuer, der ist doch u.a. auch dafür zuständig ob, wieviele oder welche (E-Zigretten z.B) Zigaretten der Betreute bekommt und wie er damit umgeht
und der Pflegedienst führt das aus?
Oder hätte sich der Pflegedienst mehr kümmern müssen?
Ich finde das vor allem im Hinblick darauf, dass wahrscheinlich noch viele rauchende demente Menschen allein in ihrer Wohnung leben, ziemlich wichtig......
Was denkt ihr?
LGC
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Mitglied seit 10.04.2006
55.968 Beiträge (ø8,44/Tag)

Hallo celline,
Pflegedienste sind nicht dafür da ihre Patienten zu bevormunden. Sie haben auch nicht die Aufgabe dem Mann Zigaretten, oder andere Dinge , zuzuteilen.
Sie sind, wie ihre Bezeichnung sagt , die Pflege zuständig.

Wenn, dann hätte nur der Betreuer die Möglichkeit gehabt etwas zu unternehmen.
Auch wer einen Betreuer hat, kann zum Beispiel voll geschäftsfähig sein

Wofür die Betreuung im einzelnen eingerichtet wurde, wissen wir nicht. Das kommt ganz auf die zu betreuende Person an.
Das Gericht bestimmt, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist. Nur für die Bereiche, für die der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt der Betreuer ein.

katir
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Mitglied seit 26.09.2009
3.373 Beiträge (ø0,63/Tag)

Hallo Katir,
erstmal vielen Dank!
In dem Fall war es allerdings so, dass der Pflegedienst dem Mann jeden Tag eine Schachtel Zigaretten vorbeigebracht hat, und ich denke, dass ja jemand dem Pflegedienst dazu den Auftrag erteilt hat.
Ich bin , je länger ich darüber nachdenke, auch der Meinung, dass die Verantwortung beim Betreuer liegt.
Der Mann konnte nicht mehr alleine aus dem Bett aufstehen , waschen, anziehen, Essen machen etc sowieso nicht.



LGC
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Mitglied seit 10.04.2006
55.968 Beiträge (ø8,44/Tag)

Celline,
das körperliche Gebrechen hat nicht das geringste mit seinem geistigen Zustand zu tun. Das sind zwei verschiedene Punkte bei einer eingerichteten Betreuung.

Als Betreuer..ich mache das schon über 30 Jahre...ist man in dem Fall eingeschränkt.
Wäre es extrem gewesen, hätte er nicht Zuhause versorgt werden dürfen.

Ich will das nicht schön reden, aber das (gesunde) Menschen in ihren Betten verbrennen ist leider keine Seltenheit. Unzählige Brände gehen auf das Konto von Zigaretten.

War da nicht vor 2-3 Wochen etwas ähnliches? Der Mann hatte im Rollstuhl geraucht und sich so Verbrennungen zugezogen.

Hätte der Pflegedienst..ist das zu 100% erwiesen ..die Zigaretten nicht mit gebracht, hätte ein Nachbar, Bekannter sie gekauft. Da findet sich immer jemand. Leider muss man sagen.

katir
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Mitglied seit 06.07.2001
13.039 Beiträge (ø1,56/Tag)

Nach der Schilderung sehe ich das schon als grenzwertige Situation … sicherlich müßte man wissen, wofür der Betreuer zuständig ist, aber ich würde von beiden, Betreuer und Pflegedienst erwarten, dass sie bei einer Selbstgefährdung, die ja anscheinend vorlag, tätig werden.

Gruß
Sofia
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Mitglied seit 10.04.2006
55.968 Beiträge (ø8,44/Tag)

Sofia,

ich kenne die wirklichen, realen Umstände nicht die dahinter stecken. Also kein gut oder schlecht recherchiertes Zeitungswissen. Weiß aber, wie extrem eng gesteckt das Feld der Betreuung sein kann.

Wollte man dann Betreuer haftbar machen, würde das keiner freiwillig mehr machen.

Oder wie zur Zeit das andere extrem. Wenn Rechtsanwälte die Betreuung haben, die haben dann bis zu 200 Menschen die sie gleichzeitig "betreuen".

katir
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Mitglied seit 30.08.2015
12.341 Beiträge (ø3,86/Tag)

Demenz festzustellen, ist wohl nicht mal möglich, wenn schon was passiert ist. z.B.das Fahren als Geisterfahrer.
selbst dann ist es nicht möglich, den "Patienten " zwangseinzuweisen, wenn sein Vormund ein Familienangehöriger ist und das ablehnt.
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Mitglied seit 10.04.2006
55.968 Beiträge (ø8,44/Tag)

rlunch,
es gibt keinen Vormund mehr.
Die frühere Vormundschaftsregelung wurde (1990) durch das Betreuungsgesetz abgelöst . Diese Betreuung ist gesetzlich geregelt und wird staatlich beaufsichtigt.
Entmündigung ist dadurch ebenso abgeschafft worden wie die Gebrechlichkeitspflegschaft.


Betreuer werden selten für alles eingesetzt.

Also Gesundheitsvorsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Vermögensbetreuung.
Es gibt auch kein Recht des Betreuers, Handlungen zu unterbinden, zu denen ein beschränkt geschäftsfähiger Mensch generell berechtigt ist.

Jeder Betreuer kann übergangen, zum Beispiel bei notwendiger Einweisung, werden wenn ein Richter das bestimmt.

katir
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Mitglied seit 30.08.2015
12.341 Beiträge (ø3,86/Tag)

hallo
die Definition von beschränkt geschäftsfähig würde mich interessieren.
ist ein Geisterfahrer noch -wenn auch beschränkt-geschäftsfähig?

lg.
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Mitglied seit 22.01.2012
6.545 Beiträge (ø1,45/Tag)

Zitat von rlunch am 22.06.2018 um 22:27 Uhr

„ist ein Geisterfahrer noch -wenn auch beschränkt-geschäftsfähig?


Einem Geisterfahrer kann das ja auch mal als Fehler passieren, also dahingehend, dass er versehentlich eine unzulässige Abfahrt nimmt.
Auch wenn jemand betrunken als Geisterfahrer unterwegs ist, kann man ihm nicht prinzipiell die Geschäftsfähigkeit absprechen.
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Mitglied seit 16.12.2003
58.693 Beiträge (ø7,85/Tag)

die Definition von "beschränkt geschäftsfähig" lässt sich ergoogeln.

Aus meiner Sicht ist der Pflegedienst in der Pflicht ab dem Moment wo der zu pflegende Kranke eine Gefahr für sich selbst und Andere wird wenn er weiterhin alleine lebt Mitteilung zu machen - das gehört für mich zur Arbeit des Pflegedienstes (genauso wie ER Symptome und köperliche Veränderungen die einen Arzt erforderlich machen melden muss). Wie und ob das in Deutschland in den Pflegerichtlinien festgehalten wurde - weiss ich nicht. Ich lebe im Ausland. Bei mir stehts explizit drin - in solchen Fällen MUSS der Pflegedienst warnen und eine Einweisung in ein Pflegeheim empfehlen.

Zigaretten & Feuer so generell gehören zu den Dingen auf die bei der häuslichen Pflege Demenzkranker besonders geachtet werden muss, da Gefahrenquellen - ich kann mir nicht vorstellen dass bei Pflegediensten darauf so gar nicht geachtet werden muss.

Wie die gesetzliche Betreuung geregelt ist und wie und ob die reagiert ist doch nur das nachgelagerte Poblem. Dass wir hier gar nicht wissen können ob der Pflegedienst die Gefahr nicht schon gemeldet hatte oder nicht - ist klar.
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